Hüpfburg Zirkus

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für die Vermietung unserer Hüpfburgen — kurz gehalten und ohne Kleingedrucktes.

Stand: Juli 2026

1. Vertragspartner und Geltung

Vermieter ist Benjamin Arnold, Moorstraße 7, 26188 Edewecht. Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über die auf dieser Website angebotenen Hüpfburgen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

2. Zustandekommen des Vertrags

Ihre Buchung über die Website ist eine Anfrage, kein Vertragsabschluss. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung bestätigen. Sie erhalten darüber eine E-Mail. Bis zur Bestätigung ist der Termin nicht verbindlich reserviert.

3. Mietpreise

  • Tagesmiete Montag bis Donnerstag: 80,00 €
  • Ganzes Wochenende (Freitag bis Montag): 100,00 €
  • Lieferung und Abholung: 25,00 €
  • Selbstabholung: kostenlos

Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Umsatzsteuer. Lieferungen erfolgen innerhalb von Edewecht und Umgebung; für weitere Entfernungen sprechen Sie uns bitte vorab an.

4. Kaution

Zusätzlich zur Miete wird eine Kaution von 50,00 € fällig. Sie wird bei der Übergabe entrichtet und nach sauberer, trockener und unbeschädigter Rückgabe vollständig erstattet. Bei Beschädigung oder erforderlicher Reinigung behalten wir den entsprechenden Aufwand ein; übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die Geltendmachung des weiteren Schadens unberührt.

5. Zahlung

Die Miete ist vor der Übergabe per Überweisung zu zahlen (Vorkasse). Die Zahlungsdaten erhalten Sie mit unserer Bestätigung. Die Kaution wird bei der Übergabe entrichtet. Weitere Zahlungsarten gelten nur, soweit sie im Buchungsvorgang ausdrücklich angeboten werden.

6. Übergabe, Aufbau und Rückgabe

Bei Lieferung bringen wir die Hüpfburg zum vereinbarten Termin und bauen sie nach Absprache auf. Gebläse und Erdanker sind im Preis enthalten. Sie stellen einen geeigneten, ausreichend großen und hindernisfreien Aufstellort sowie einen Stromanschluss mit 230 V bereit.

Bei Selbstabholung erfolgt die Übergabe an unserer Anschrift. Die Hüpfburg wiegt rund 80 kg — bitte planen Sie ein geeignetes Fahrzeug und eine zweite Person ein. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und trockenem Zustand.

7. Pflichten während der Mietzeit

Die Hüpfburg ist nach EN 14960 geprüft. Für den sicheren Betrieb während der Mietzeit sind Sie verantwortlich. Insbesondere gilt:

  • Die Nutzung durch Kinder ist ständig durch eine erwachsene Person zu beaufsichtigen.
  • Die angegebene Höchstzahl von Nutzern (bis zu 7 Kinder) ist einzuhalten.
  • Straßenschuhe, Brillen, spitze oder harte Gegenstände sowie Speisen und Getränke sind auf der Sprungfläche nicht erlaubt.
  • Bei aufkommendem Wind, Gewitter oder Starkregen ist der Betrieb einzustellen und die Hüpfburg zu verlassen.
  • Das Gebläse darf während der Nutzung nicht abgeschaltet werden; die Erdanker müssen gesetzt sein.
  • Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

8. Schönwetter-Garantie und Stornierung

Ist für den Miettag Regen oder Sturm angesagt, können Sie bis einen Tag vor dem Termin kostenlos stornieren. Eine bereits geleistete Zahlung erstatten wir in diesem Fall vollständig.

Stornieren Sie aus anderen Gründen, ist dies bis sieben Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach berechnen wir 50 % der Miete, am Miettag selbst die vollständige Miete. Wir sind unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Betrieb aus Sicherheitsgründen — etwa bei behördlicher Wetterwarnung — nicht verantwortbar ist; in diesem Fall erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für Schäden, die aus einem Verstoß gegen die Pflichten nach Ziffer 7 entstehen, haften wir nicht.

10. Widerrufsrecht

Die Vermietung erfolgt für einen konkret vereinbarten Termin im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Unabhängig davon gilt die Stornoregelung nach Ziffer 8.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.